Grundsätze

Ziel: - Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Dauer: - in der Regel zwei Jahre / höchstens drei Jahre

Übergang in die Jahrgangsstufe 11 nach dem Erwerb der Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Sek I-V §41)

Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheidet der Schulleiter.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Kursangebot und die Aufnahme in einen bestimmten Kurs besteht nicht.


Drei wichtige Abschnitte:

Jahrgangsstufe 10


Jahrgangsstufen 11 und 12



Am Ende der Jahrgangsstufe 12
--> Einführungsphase:
   -Grundkurse 3/2  Std./Wo.

--> Qualifikationsphase:
   -5 Fächer auf erhötem Anforderungsniveau mit 4 Std./Wo
   -6 Fächer aufgrundlegendem Anforderungsniveau mit 3/2 Std./Wo.

--> Abiturprüfungen