Grundsätze

Ziel: - Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Dauer: - in der Regel drei Jahre / höchstens vier Jahre

Übergang in die Jahrgangsstufe 11 nach dem Erwerb der Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Sek I-V §41)

Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheidet der Schulleiter.

Kurse dürfen nur eingerichtet werden, wenn ihre Durchführung bis zum Ende
der Jahrgangsstufe 13 als gesichert angesehen werden kann.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Kursangebot und die Aufnahme in einen bestimmten Kurs besteht nicht.


Drei wichtige Abschnitte:

Jahrgangsstufe 11
Jahrgangsstufen 12 und 13
Am Ende der Jahrgangsstufe 13
--> Einführungsphase
--> Qualifikationsphase
--> Abiturprüfungen