Terminplan Vergleichsarbeiten Klasse 8 im Schuljahr 2011 / 2012


gemäß:

-Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) vom 14. April 2008 (ABl. MBJS S. 129)

- RS 11/10 vom 29. Juli 2010



Datum

Uhrzeit / Frist

Vorgang / Verantwortlichkeit

24. Februar 2012



zentrale Vergleichsarbeit De

(40 min Leseverstehen ist Pflicht,

40 min Hörverstehen freiwillig)

verantw.: Frau Käppel

28. Februar 2012

zentrale Vergleichsarbeit En

(40 min Leseverstehen ist Pflicht,

40 min Schreiben freiwillig)

verantw.: Frau Bunzeck

01. März 2012



zentrale Vergleichsarbeit Ma

(80min verpflichtend)

(alle Leitideen lt. Rahmenplan)

verantw.: Herr Nitsche;


Pkt. 3 VV-Diagnostische Testverfahren

(1) Die Vergleichsarbeiten werden nicht benotet. Die Rückmeldung der grundsätzlich von der jeweils beauftragten Lehrkraft pseudonymisierten schulischen Ergebnisse an das für Schule zuständige Ministerium oder einen von ihm zur Datenverarbeitung beauftragten wissenschaftlichen Projektträger erfolgt auf elektronischem Wege.

(3) Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden diesen und deren Eltern zu dem durch das für Schule zuständige Ministerium festgesetzten Zeitpunkt bekannt gegeben und der Schülerakte beigefügt. Die Aufgaben werden den Eltern nach der Auswertung zur freien Verfügung ausgehändigt. Die das jeweilige Fach unterrichtenden Lehrkräfte entwickeln auf der Basis der Ergebnisse individuelle Fördermaßnahmen, die im Unterricht umzusetzen sind.

(4) Die anonymisierten Ergebnisse der Klassen und die der Schule sind allen schulischen Gremien zur Verfügung zu stellen. Die Schule darf ihre schulischen Ergebnisse nur veröffentlichen, wenn es die Schulkonferenz beschließt.