Terminplan Prüfungen Klasse 10 Schuljahr 2011 / 2012


gem. Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung (VV-Sek I-V) vom 2. August 2007 zuletzt geändert am 12. Juli 2010 und

Rundschreiben 5/11 (Prüfungen am Ende der Jgst. 10 im SJ 2011/2012 Zeiträume und Termine)

Achtung die schr. Prüfungen finden zusammen mit Berlin statt. Andere Aufgabenformate und Bewertungsmodi.

Datum

Uhrzeit / Frist

Vorgang / Verantwortlichkeit

bis Montag, 12. September 2011

konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses

(§ 25 Abs: 1 Sek I-V)

Montag, 16. Januar 2012

15.30 Uhr im Lehrerzimmer




Jahrgangsstufe 10

Klassenkonferenzen zum Arbeits -und Sozialverhalten

Beratung zu den Prüfungen Kl. 10, Belehrung der Lehrkräfte und des technischen Personals

(Sek.I-V § 32(1))

verantw.: Klassenleiter; stv. Schulleiter


bis Freitag, 10. Februar 2012

Festlegung des Termins der Fremdsprachenprüfung durch den Prüfungsausschuss

§22 Absatz 1 Nummer 3 Sek. I-V i.V.m. Nummer 8

Absatz 1 VV-Sek I-V

bis Freitag, 24. Februar 2012

Belehrung über Erkrankung und die Folgen von Täuschungsversuchen

verantw. : Erstellung der Listen stv. Schulleiter

Belehrung Klassenleiter

ab Montag, 27.02.2012




Wahl der Fächer für die mündlichen Prüfungen in entweder En oder Fr oder Ru auf kleinem Formblatt

ggf. Beantragung eines Nachteilsausgleiches

Zustimmung der Eltern erforderlich

verantw.: Klassenleiter

Ausgabe der Formblätter stv. Schulleiter

§22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 Sek I-V

bis Mittwoch, 07. März 2012

Festlegung der Gruppen für die Gruppenprüfungen in der Fremdsprache

verantw.: Fachlehrer

ab Dienstag, 13. März 2012 (frühestens ab 05. März 2012)


mdl. Prüfungen in der Fremdsprache

§26 Absatz 3 Sek I -V

bis Montag, 16. April 2012

Festlegung der verantwortlichen Lehrkräfte für die Vergleichsbeurteilung der schriftlichen Prüfungen in De und Ma

verantw.: Herr Nitsche für die Fachkonferenz Ma

Frau Käppel für die Fachkonferenz De

Dienstag, 24. April 2012

09.00 Uhr

Dauer: 180 min incl. Zeit zum Lesen und Auswählen

Schriftliche Prüfung Deutsch (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 Sek I-V in Verbindung mit Nr. 8 Abs. 1 VV-Sek-I-V)

nach der Prüfung endet der reguläre Unterricht

Donnerstag, 26. April 2012

09.00 Uhr

Dauer: 135 min incl. Zeit zum Lesen und Auswählen

Schriftliche Prüfung Mathematik (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 Sek I-V in Verbindung mit Nr. 8 Abs. 1 VV-Sek-I-V)

nach der Prüfung endet der reguläre Unterricht

Donnerstag, 03. Mai 2012

09.00Uhr

Dauer: 45 min

Schriftliche Prüfung Englisch (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 Sek I-V in Verbindung mit Nr. 8 Abs. 1 VV-Sek-I-V)

Dienstag, 22. Mai 2012

bis 12.00 Uhr



Zensurensschluss Jgst. 10

Ende Korrekturzeitraum der schr. Prüfungsarbeiten

Deutsch- kurzes Gutachten; Mathe Punktbewertung

pro Klasse 4 Arbeiten mit Zweitkorrektur

Eintragung der Prüfungsnoten/ Jahresnoten/ Abschlussnoten in die Notenhefte

(Ab 12.00Uhr: Eingabe der Jahresnoten durch die Klassenleiter in Win-Schule)

Freitag 25. Mai 2012

in der 6. Stunde





Bekanntgabe der Jahresnoten der Jahrgangsstufe 10,

der Ergebnisse der Prüfungen und der Abschlussbewertungen

ggf. Ausgabe von Formularen zur Beantragung einer freiwilligen mdl. Zusatzprfg.

verantw.: Klassenleiter, stv. Schulleiter

§ 26 Absatz 4 Sek I -V

anschließend

Auf Wunsch Beratung der Schüler und Eltern zur Beantragung von Zusatzprüfungen



Hinweise zu den Zeugnissen:

Schüler die an der Schule verbleiben, erhalten ein Standardzeugnis.

Schüler, die die Schule verlassen wollen, erhalten ein Abschluss- bzw. Abgangszeugnis. Mit der Übergabe dieses Zeugnisses endet das öffentlich rechtliche Schulverhältnis mit dem Schüler.

Das bedeutet: Vorher muss der Laufzettel abgearbeitet worden sein und es muss eine schriftliche Abmeldung durch die Eltern vorliegen. Die Eltern erhalten 3 Papiere, die der Überwachung der Berufsschulpflicht dienen. Davon geht eins an die aufnehmende Schule und ein Papier unterschrieben zurück an unsere Schule. Die Kopie des zweiten Papiers verbleibt bei den Eltern.

Da die weiterführenden Schulen als Bedingung für die Aufnahme vorher eine Zeugniskopie wünschen, entsteht eine merkwürdige Situation.

- Wer sich der Aufnahme an der neuen Schule nicht sicher ist, erhält vorerst ein Standardzeugnis, mit dem er sich bewerben kann. Hat er eine Aufnahmebestätigung, so kann der Schüler sein Standardzeugnis gegen ein Abschluss- bzw. Abgangszeugnis tauschen.

29. bis 31. Mai 2012

12.00 Uhr

Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen sowie

von mündlichen Prüfungen in Deutsch und Mathematik, Planung der Prüfungen.

Die Anträge sind dem Klassenleiter persönlich zu übergeben. 12:05 Uhr melden die Klassenleiter der Schulleitung die Zusatzprüflinge.

§ 22 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. §26 Absatz 4 Sek I-V,

Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V


ab Donnerstag, 14. Juni 2012

Freiwillige Zusatzprüfungen sowie die beantragten mdl. Prüfungen in Deutsch und Mathematik

Festlegung der Ergebnisse der Prüfung, der Abschlussnoten durch die Fachausschüsse nach jeder Prüfung. Unmittelbar nach der Beratung: Mitteilung an den Schüler, den Prüfungsausschuss und die Klassenlehrkraft (Sek.I V §48 (3))




Mittwoch, 20. Juni 2012

Letzter Schultag


bis Freitag 10. August 2012

gegebenenfalls Nachholung von Prüfungen, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen versäumt wurden (auf Antrag)


Seite - 3 - letzte Änderung: 17.08.11