Terminplan Prüfungen Klasse 10 Schuljahr 2011 / 2012
gem. Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung (VV-Sek I-V) vom 2. August 2007 zuletzt geändert am 12. Juli 2010 und
Rundschreiben 5/11 (Prüfungen am Ende der Jgst. 10 im SJ 2011/2012 Zeiträume und Termine)
Achtung die schr. Prüfungen finden zusammen mit Berlin statt. Andere Aufgabenformate und Bewertungsmodi.
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Datum Uhrzeit / Frist |
Vorgang / Verantwortlichkeit |
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bis Montag, 12. September 2011 |
konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses (§ 25 Abs: 1 Sek I-V) |
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Montag, 16. Januar 2012 15.30 Uhr im Lehrerzimmer
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Jahrgangsstufe 10 Klassenkonferenzen zum Arbeits -und Sozialverhalten Beratung zu den Prüfungen Kl. 10, Belehrung der Lehrkräfte und des technischen Personals (Sek.I-V § 32(1)) verantw.: Klassenleiter; stv. Schulleiter
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bis Freitag, 10. Februar 2012 |
Festlegung des Termins der Fremdsprachenprüfung durch den Prüfungsausschuss §22 Absatz 1 Nummer 3 Sek. I-V i.V.m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V |
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bis Freitag, 24. Februar 2012 |
Belehrung über Erkrankung und die Folgen von Täuschungsversuchen verantw. : Erstellung der Listen stv. Schulleiter Belehrung Klassenleiter |
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ab Montag, 27.02.2012
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Wahl der Fächer für die mündlichen Prüfungen in entweder En oder Fr oder Ru auf kleinem Formblatt ggf. Beantragung eines Nachteilsausgleiches Zustimmung der Eltern erforderlich verantw.: Klassenleiter Ausgabe der Formblätter stv. Schulleiter §22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 Sek I-V |
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bis Mittwoch, 07. März 2012 |
Festlegung der Gruppen für die Gruppenprüfungen in der Fremdsprache verantw.: Fachlehrer |
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ab Dienstag, 13. März 2012 (frühestens ab 05. März 2012)
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mdl. Prüfungen in der Fremdsprache §26 Absatz 3 Sek I -V |
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bis Montag, 16. April 2012 |
Festlegung der verantwortlichen Lehrkräfte für die Vergleichsbeurteilung der schriftlichen Prüfungen in De und Ma verantw.: Herr Nitsche für die Fachkonferenz Ma Frau Käppel für die Fachkonferenz De |
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Dienstag, 24. April 2012 09.00 Uhr Dauer: 180 min incl. Zeit zum Lesen und Auswählen |
Schriftliche Prüfung Deutsch (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 Sek I-V in Verbindung mit Nr. 8 Abs. 1 VV-Sek-I-V) nach der Prüfung endet der reguläre Unterricht |
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Donnerstag, 26. April 2012 09.00 Uhr Dauer: 135 min incl. Zeit zum Lesen und Auswählen |
Schriftliche Prüfung Mathematik (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 Sek I-V in Verbindung mit Nr. 8 Abs. 1 VV-Sek-I-V) nach der Prüfung endet der reguläre Unterricht |
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Donnerstag, 03. Mai 2012 09.00Uhr Dauer: 45 min |
Schriftliche Prüfung Englisch (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 Sek I-V in Verbindung mit Nr. 8 Abs. 1 VV-Sek-I-V) |
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Dienstag, 22. Mai 2012 bis 12.00 Uhr
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Zensurensschluss Jgst. 10 Ende Korrekturzeitraum der schr. Prüfungsarbeiten Deutsch- kurzes Gutachten; Mathe Punktbewertung pro Klasse 4 Arbeiten mit Zweitkorrektur Eintragung der Prüfungsnoten/ Jahresnoten/ Abschlussnoten in die Notenhefte (Ab 12.00Uhr: Eingabe der Jahresnoten durch die Klassenleiter in Win-Schule) |
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Freitag 25. Mai 2012 in der 6. Stunde
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Bekanntgabe der Jahresnoten der Jahrgangsstufe 10, der Ergebnisse der Prüfungen und der Abschlussbewertungen ggf. Ausgabe von Formularen zur Beantragung einer freiwilligen mdl. Zusatzprfg. verantw.: Klassenleiter, stv. Schulleiter § 26 Absatz 4 Sek I -V |
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anschließend |
Auf Wunsch Beratung der Schüler und Eltern zur Beantragung von Zusatzprüfungen
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Hinweise zu den Zeugnissen: |
Schüler die an der Schule verbleiben, erhalten ein Standardzeugnis. Schüler, die die Schule verlassen wollen, erhalten ein Abschluss- bzw. Abgangszeugnis. Mit der Übergabe dieses Zeugnisses endet das öffentlich rechtliche Schulverhältnis mit dem Schüler. Das bedeutet: Vorher muss der Laufzettel abgearbeitet worden sein und es muss eine schriftliche Abmeldung durch die Eltern vorliegen. Die Eltern erhalten 3 Papiere, die der Überwachung der Berufsschulpflicht dienen. Davon geht eins an die aufnehmende Schule und ein Papier unterschrieben zurück an unsere Schule. Die Kopie des zweiten Papiers verbleibt bei den Eltern. Da die weiterführenden Schulen als Bedingung für die Aufnahme vorher eine Zeugniskopie wünschen, entsteht eine merkwürdige Situation. - Wer sich der Aufnahme an der neuen Schule nicht sicher ist, erhält vorerst ein Standardzeugnis, mit dem er sich bewerben kann. Hat er eine Aufnahmebestätigung, so kann der Schüler sein Standardzeugnis gegen ein Abschluss- bzw. Abgangszeugnis tauschen. |
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29. bis 31. Mai 2012 12.00 Uhr |
Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen sowie von mündlichen Prüfungen in Deutsch und Mathematik, Planung der Prüfungen. Die Anträge sind dem Klassenleiter persönlich zu übergeben. 12:05 Uhr melden die Klassenleiter der Schulleitung die Zusatzprüflinge. § 22 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. §26 Absatz 4 Sek I-V, Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V
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ab Donnerstag, 14. Juni 2012 |
Freiwillige Zusatzprüfungen sowie die beantragten mdl. Prüfungen in Deutsch und Mathematik Festlegung der Ergebnisse der Prüfung, der Abschlussnoten durch die Fachausschüsse nach jeder Prüfung. Unmittelbar nach der Beratung: Mitteilung an den Schüler, den Prüfungsausschuss und die Klassenlehrkraft (Sek.I V §48 (3))
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Mittwoch, 20. Juni 2012 |
Letzter Schultag
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bis Freitag 10. August 2012 |
gegebenenfalls Nachholung von Prüfungen, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen versäumt wurden (auf Antrag)
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